Rürup Rente
Investieren auch Sie in die staatlich subventionierte Basisrente und
wandeln Sie einen Teil Ihrer Steuerlast in eine lebenslange Rentenleistung um!
Die Rürup Rente wird nachgelagert besteuert. Doch was bedeutet eigentlich nachgelagerte Besteuerung? Von einer nachgelagerten Besteuerung spricht man immer dann, wenn die Beitragszahlungen in der Anpsarphase ganz oder teilweise von der Steuer abgesetz werden können und dafür die Auszahlung bzw. die Rentenzahlungen später vollständig versteuert werden müssen.
So ist es auch im Fall der Rürup Rente. Denn durch die Beschlüsse im Alterseinkünftegesetz, können die Beiträge der Rürup Rente in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden und mindernd dadurch die persönliche Steuerlast des Rürupsparers. Es kommt somit zu einer teilweisen Steuerfreistellung in der Ansparphase.
In einer Übergangsphase bis zum Jahr 2025 können die Beiträge jedes Jahr um weitere 2% in der Steuererklärung angesetzt werden, bis sich dann im Jahr 2025 der gesamte Beitrag steuerlich auswirken wird.
Dafür muss die Rürup Rente dann ab dem Jahr 2040 ebenso wie die gesetzliche Rente vollständig versteuert werden. Hier spricht man dann von der nachgelagerten Besteuerung. Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden alle Einkünfte, die im Rentenalter anfallen, aufaddiert. Das so ermittelte zu versteuernde Einkommen wird dann mit dem persönlichen Steuersatz des Rentners veranlagt.
Im Gegensatz zur Rürup Rente, werden private Rentenversicherungsverträge nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
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