Günstigerprüfung

Der Begriff Günstigerprüfung kommt aus dem Steuerrecht. Eine Günstigerprüfung wird immer dann vorgenommen, wenn es unterschiedliche Besteuerungsmöglichkeiten gibt. Durch die Günstigerprüfung wird sichergestellt, dass ein Steuerpflichtiger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens  nicht benachteiligt wird.

Im Rahmen der Rüruprente war dies zu Beginn notwendig, da durch das Alterseinkünftegesetz die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen geändert wurde. So gab es im ersten Jahr nach der Einführung das Problem, dass bei bestimmten Konstellationen die Beiträge die für eine Rürup Rente aufgewendet wurden steuerlich nicht mehr angesetzt werden konnten.

Allerdings wurde dieses Problem schon im Jahr 2006 wieder korrigiert. Seit diesem Zeitpunkt werden nun die Beiträge, die man in eine Rürup Rente investiert immer steuerlicht berücksichtigt.

Da das Thema Günstigerprüfung doch sehr komplex ist, finden Sie im Kapitel "Günstigerprüfung" weitere Informationen und Ausführungen.

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