Rürup Rente
Investieren auch Sie in die staatlich subventionierte Basisrente und
wandeln Sie einen Teil Ihrer Steuerlast in eine lebenslange Rentenleistung um!
Seit 2010 fordert der Gesetzgeber auch bei der Rürup Rente eine Zertifizierung. Da zur Einführung im Jahr 2005 diese Zertifizierung noch nicht vorgeschrieben war, müssen nun auch Bestandsverträge angepasst werden.
Die Anpassung von Altverträgen ist deshalb notwendig, da nicht immer alle Bedingungen gesetzeskonform waren. Insbesondere im Bereich der Hinterbliebenenabsicherung wichen die Regelungen in den Versicherungsbedingungen häufig von der gesetzlichen Vorgabe ab.
Seit 2010 können Steuervorteile für eine Rürup Rente beim Finanzamt nur noch dann geltend gemacht werden, wenn dem Finanzamt ein Zertifizierungsnachweis zum bestehenden Vertrag vorliegt. Ist dies nicht der Fall so entfallen die Steuervergünstigungen auch für die Vergangenheit.
Die Versicherungswirtschaft hat auf diese Vorgabe frühzeitig reagiert und für Bestandsverträge die Versicherungsbedingungen entsprechend abgeändert und der Zertifizierungsstelle zur Genehmigung vorgelegt.
Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium den 31.12.2010 als letzte Frist für die geforderte Vertragsumstellung festgesetzt. Nun wurde diese Frist bis zum 30.06.2011 verlängert, da noch nicht alle Anträge von der Zertifizierungsstelle abschließend bearbeitet werden konnten.
In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurde erneut auf die steuerlichen Folgen hingewiesen.
Sprechen Sie Ihren Rürup-Anbieter an und fragen Sie nach dem Stand der Zertifizierung für Ihren Bestandsvertrag.
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