2006 neue steuerliche Rürup-Regelung!

Eingetragen am 21.03.2008 um 17:39

Um den Anreiz zum Abschluss einer Basisrente zu erhöhen, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Günstigerprüfung angepasst.

Mit Günstigerprüfung bezeichnet man das gegenüberstellen des Abzugsvolumen nach altem Recht (vor dem 01.01.2005) und nach neuem Recht (nach dem 01.01.2005). Um eine Schlechterstellung zu vermeiden wurde der höhere Betrag bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Im bestimmten Fällen führte die Günstigerprüfung dazu, dass die Beiträge die für einen Basisrente geleistet wurden steuerlich keine Berücksichtigung fand. Um aber den Anreiz für die Rürup-Rente zu erhöhen, war eine Anpassung der bisherigen Regelung notwendig. Seit dem 01.01.2006 können nun die Beiträge für einen Rüruprente immer steuerlich angesetzt werden. Entweder durch das Abzugsvolumen nach alten Recht oder den neu geschaffenen Erhöhungsbetrag.

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