Rürup Rente
Investieren auch Sie in die staatlich subventionierte Basisrente und
wandeln Sie einen Teil Ihrer Steuerlast in eine lebenslange Rentenleistung um!
Viele denken bei der Rürup Rente nur an Altersvorsorge. Wer jedoch möchte, kann auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit steueroptimiert absichern.
So wird von fast allen Versicherungsunternehmen eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Als Versicherungsnehmer kann man zwischen zwei Varianten auswählen:
Wählt man den Zusatzschutz der Beitragsbefreiung, so wird das Versicherungsunternehmen im Falle einer Berufsunfähigkeit die weitere Beitragszahlung der Rürup Rente bis zum Ablauf des Vertrages übernehmen. Somit ist die finanzielle Absicherung im Alter weiterhin gewährleistet, obwohl der Versicherungsnehmer keine eigenen Beiträge mehr leisten muss.
Wählt man zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente, so kann man neben der Vorsorge fürs Alter auch noch die eigene Arbeitskraft absichern. Auch in diesem Fall wird nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung durch das Versicherungsunternehmen übernommen. Zusätzlich erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Wer sich für den Zusatzbaustein der Berufsunfähigkeitsabsicherung entscheidet, kann auch diesen Beitragsanteil im Rahmen der Rürupförderung steuerlich absetzten. Man muss nur berücksichtigen, dass der Beitragsanteil für die Altersvorsorge mindestens 51% beträgt. Ist dies der Fall, wird der Gesamtbeitrag für die Rürup Rente und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung steuerlich anerkannt.
So genießt man in der Ansparphase abhängig von der persönlichen Einkommenssituation attraktive steuerliche Vorteile. Kommt es jedoch zum Erstfall, muss die Berufsunfähigkeitsrente vollständig versteuert werden. Die vorteilhafte Ertragsanteilbesteuerung greift bei der BU-Rente im Rahmen der Rürupförderung nicht.
Da man nie genau weiß, wann und ob überhaupt eine Berufsunfähigkeit eintritt, ist es deshalb sehr schwer zu sagen, ob die steuerlichen Vor- bzw. Nachteile überwiegen.
Auch wenn man die Beitragszahlungen für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung steuerlich absetzten kann, sollte trotzdem das Bedingungswerk bei der Wahl des Anbieters im Vordergrund stehen. Dies macht es nicht immer leicht, den richtigen Anbieter zu ermitteln. Denn nicht immer bietet der renditestärkste Rüruptarif auch die besten BU-Bedingungen. Vertrauen Sie deshalb auf die Erfahrung unserer Experten und fordern Sie einen unabhängigen Marktvergleich an.
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