Was sich 2011 ändert!

Eingetragen am 30.12.2010 um 20:03

Die Rürup Rente wird 2011 noch attraktiver. Im Rahmen der Rürupförderung steigt die steuerliche Abzugsfähigkeit auf 72%.

Seit Einführung im Jahr 2005 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit jedes Jahr um weitere 2 Prozentpunkte angestiegen und liegt nun im Jahr 2011 bei 72%. Im Jahr 2025 können demnach 100% der geleisteten Beitragszahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Auch wer schon vor dem Jahr 2011 einen Rürupvertrag abgeschlossen hat, profitiert von dieser erneuten Erhöhung in vollem Umfang.

Kleines Rechenbeispiel:

Wer beispielweise jährlich 10.000 Euro in einen Rürupvertrag investiert, kann nun im Jahr 2011 zusätzliche 2% dieser Beitragsleistung absetzen. Dies sind immerhin 200 Euro, die die persönliche Steuerlast weiter mindern. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 40%, bekommt man 2011 im Vergleich zu 2010 eine zusätzliche Steuerrückerstattung in Höhe von 80 Euro.

Betrachtet man die Gesamtinvestition von 10.000 Euro, so ergibt sich folgende Rechnung.

10.000 € x 72% = 7.200 € x 40% Grenzsteuersatz = 2.880 € Steuerersparnis.

In diesem Beispiel würde sich das Finanzamt mit ca. 2.880 Euro am Aufbau einer zusätzlichen
Altersvorsorge im Rahmen der Rürupförderung beteiligen.

Unsere Empfehlung!

Wer bisher noch keine Rürup Rente abgeschlossen hat, verschenkt jedes Jahr ein enormes steuerliches Optimierungspotenzial. Deshalb empfehlen wir gutverdienenden Arbeitnehmern sowie selbständigen Unternehmern genau zu prüfen, ob sich der Abschluss einer Rürup Rente lohnen könnte. Ein unabhängiger Marktvergleich kann hier zur Entscheidungsfindung beitragen.

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